Erich Ehrlinger, SS-Oberführer

Portrait Erich Ehrlinger

Portraitfoto Ehrich Ehrlinger

Erich Ehrlinger (*14. Oktober 1910 Giegen an der Brenz, †31. Juli 2004 Karlsruhe) war im Jahr 1943 als Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) in Minsk maßgeblich an der Ermordung von 4.500 jüdischen Menschen in Maly Trascjanec beteiligt. Er wurde 1962 zu zwölf Jahren Haft verurteilt; 1969 wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Ehrlinger wuchs als Sohn eines Stadtpflegers in Giegen an der Brenz auf. Er machte sein Abitur in Heidenheim und studierte im Anschluss Rechts- und Staatswissenschaften an verschiedenen Universitäten (Tübingen, Kiel, Berlin). 1933 bestand er sein erstes juristisches Staatsexamen. Im Alter von 21 Jahren schloss sich Ehrlinger der Sturmabteilung (SA) an und war in Charlottenburg im SA-Sturm 30 aktives Mitglied.1 Ehrlinger wurde Leiter der SA-Sportschule "Burg Rieneck" in Würzburg. Im Jahr 1935 wechselte er zum Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) und wurde Mitglied der Schutzstaffel (SS). Ab September 1935 war Ehrlinger als Stabsführer der Zentralabteilung I 3 im SD-Hauptamt, der obersten Führungsstelle des Sicherheitsdienstes, in Berlin tätig. 1938 wurde Ehrlinger Einsatzkommandoführer in Österreich, ein Jahr später wechselte er in selber Tätigkeit nach Prag.2

Im Zuge des völkerrechtswidrigen Überfalls auf Polen 1939 war Erich Ehrlinger im Stab der Einsatzgruppe IV der Sicherheitspolizei und des SD tätig. Anschließend wurde Ehrlinger im Auftrag des Reichsführers-SS Heinrich Himmler nach Oslo versetzt, wo er bis Februar 1941 am Aufbau der norwegischen Waffen-SS beteiligt war. Mitte 1941 übernahm er innerhalb der Einsatzgruppe A die Führung des Einsatzkommandos 1b in Litauen, wo er an der Massenerschießung von Juden in Kowno beteiligt war. Ein Jahr später wurde er Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Kiew. In den Offiziersrang eines SS-Standartenführer aufgestiegen, wechselte Erich Ehrlinger im September 1943 nach Minsk in Belarus und wurde Befehlshaber des BdS. In dieser Funktion gab er den Befehl zur Ermordung von 4.500 jüdischen Menschen in Minsk. Darüber hinaus war er für die Lebendverbrennung von drei jüdischen Menschen auf einem Scheiterhaufen im Wald von Blahaǔščyna mitverantwortlich. Im Jahr 1944 wurde Ehrlinger Chef des Amtes I im Reichssicherheitshauptamt (RSH) in Berlin.3

Nach dem Krieg arbeitete Ehrlinger unter dem Namen Erich Fröscher zunächst bei Nürnberg auf einem Flugplatz der United States Army Air Force (USAAF), später in Konstanz als Empfangschef in einem Kasino. 1954 wurde er Leiter der Volkswagenvertretung in Karlsruhe.4

Prozess vor dem Karlsruher Schwurgericht gegen den ehemaligen SS-Oberführer Erich Ehrlinger

Prozess vor dem Karlsruher Schwurgericht gegen den ehemaligen SS-Oberführer Erich Ehrlinger

Erich Ehrlinger wurde 1958 festgenommen und am 20. Dezember 1961 durch das Landgericht Karlsruhe zu zwölf Jahren Haft verurteillt:

„Bei der Strafzumessung hat sich das Schwurgericht im wesentlichen von folgenden Erwägungen leiten lassen: Zu Gunsten [des] Angeklagten gilt, dass [er] hinsichtlich der in Mittäterschaft begangenen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord […] auf Befehl gehandelt [hat].

[…] Vor allem der Angeklagte E. – als willfähriger Parteigänger und Anhänger des nationalsozialistischen Gewaltregimes [hatte] bei der Tötung der Juden keine besondere Hemmungen zu überwinden […]. Durch [sein] Handeln [hat er] dazu beigetragen, das Ansehen des deutschen Volkes schwer zu schädigen.“5

Der eingereichten Revision des Urteils wurde teilweise stattgegeben; 1969 wird das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit Ehrlingers eingestellt. Erich Ehrlinger starb am 31. Juli 2004 im Alter von 93 Jahren in Karlsruhe.6

Inhaltlich verantwortlich: Johanna Schweppe, Frank Wobig

___________________

1 Vgl. Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, S. 128.
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. Wildt, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, S. 591 - 601.
4 Vgl. Klee,Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, S. 128.
5 LG Karlsruhe Lfd-Nr. 526A, JuNSV Bd.XVIII, S.69.
6 Vgl. Klee, Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, S. 128.