Georg Heuser

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Georg Heuser

Georg Heuser (1913–1989) war als Leiter der Abteilung IV des KdS bzw. BdS Weissruthenien (= Bezeichnung für das Gebiet des heutigen Belarus) einer der hauptverantwortlichen Täter von Malyj Trostenez. So wirkte er an acht Massenexekutionen direkt mit, bei denen insgesamt 11.100 Menschen ums Leben kamen. Ein Großteil dieser Verbrechen geschah unmittelbar im Anschluss an die Transportaktionen nach Malyj Trostenez. Wenn Heuser nicht selbst schoss, befehligte er die Erschießungskommandos oder war für die reibungslose Ausgabe der Munition verantwortlich.

Prozess

Zu einem Prozess kam es erst knapp 20 Jahre später. Heuser war nach Kriegsende zunächst untergetaucht, bei späteren Befragungen verschwieg er seine frühere Mitgliedschaft in der SS sowie seine Zugehörigkeit zum Sonderkommando 1b4 (= Einsatzgruppe zur Umsetzung der nationalsozialistischen Rassenideologie und Völkermordpolitik in Minsk) und den Dienststellen des KdS bzw. BdS in Minsk. Im Anschluss seiner erfolgreichen Täuschung konnte er Karriere bei der Kriminalpolizei machen, wo er 1958 zum Leiter des Landeskriminalamts (LKA) des Landes Rheinland-Pfalz befördert wurde. Zwischenzeitlich hatte man vergeblich wegen der Ermittlungen zum Judenmord in Minsk nach einem SS-Offizier mit dem Nachnamen Häuser gesucht.

Entsprechend groß war die mediale Aufmerksamkeit, als es zu einer Anklage kam. Heuser galt als beliebt und hatte sich als Ermittler in der Zwischenzeit einen Namen gemacht. In den rund 60 Verhandlungstagen des Prozesses in Koblenz zwischen Oktober 1962 und Mai 1963 war Heuser Hauptangeklagter unter elf hochrangigen Angehörigen der Dienststelle des KdS Minsk. Insgesamt wurde diesen die planmäßige Ermordung von über 31.000 Menschen vorgeworfen. Das Verfahren ging damit als bisher größter Kriegsverbrecherprozess der Bundesrepublik in die Geschichte ein.

„Seine Kameraden aus der Zeit von Minsk, die er nach zwanzig Jahren in Koblenz auf der Anklagebank zum ersten Mal wiedersah, behandelten ihn noch jetzt als ihren Chef. Er gab, wenn sie gemeinsam im Vorzimmer des Gerichtssaales auf den Beginn der Verhandlungen warteten, den Ton an, teilte Ratschläge aus. Und sie hörten auf ihn – wie damals in Weißruthenien.“[1]

Georg Heuser wurde wegen „Verbrechen der gemeinschaftlichen Beihilfe zum Mord sowie wegen eines Verbrechens der Beihilfe zum Totschlag“ in insgesamt 11.103 Fällen zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah ihn in besonderer Verantwortung für die Exekutionen und stellte fest, dass es Heuser gerade dank seiner Führungsposition möglich gewesen wäre, die Befehle zu verweigern. Die Teilnahme an zahlreichen weiteren Massenmorden sah das Gericht als nicht zweifelsfrei erwiesen an.

Quelle: 

[1] ZEIT-Magazin, Ausgabe Nr. 23/1963; https://www.zeit.de/1963/23/die-gehorsamen-moerder