Die Vernehmungen 1963 und 1964

Im Zuge der Ermittlungen gegen den Führer des Einsatzkommandos 8, Heinz Richter, wurde Josef Wendl im Oktober 1963 zu seinem Einsatz im Osten befragt. Während der Vernehmung berichtete Wendl über seine Tätigkeiten als Gaswagenfahrer. Wendl behauptete, dass er an den Vernichtungsaktionen nicht beteiligt war, gab jedoch eine Beschreibung über die Funktionsweise des Gaswagens ab:

„Im Inneren des Wagens befand sich ein Rohrsystem, welches mit einem Holzrost abgedeckt war. Nach außen hin war ein Anschluss an dem Auspufftopf, der jeweils an- oder abgeschraubt werden konnte. Nach hinten waren zwei Fenster. Die Ladefläche bzw. Raummaße sind ca. 6 x 2 x 2 Meter. Der Kasten war vollkommen mit Gummireifen abgedichtet. Das Kfz war mit einem Benzinmotor, 6 Zylinder, ausgerüstet. [...] Die Einstiegstüre war von außen versperr bar [sic!]." [1]

1964 musste Wendl erneut aussagen, jedoch diesmal auch vor deutschen Beamten. Er erzählte dieselbe Geschichte wie 1963, jedoch präzisierte er einige Details, und machte unter anderem auch eine Aussage über den Einsatz der Gaswagen und seine Rolle bei den Tötungen:

„Ich blieb im Führerhaus des Wagens sitzen, während vom SD-Begleitkommando mit Hilfe von russischen Zivilisten der Gasschlauch vom Auspufftopf an den Anschlussstutzen unter dem G-Wagen angeschraubt wurde. Nachdem der Schlauch angeschlossen war, habe ich den Motor laufen lassen. [...] Nach etwa 8-10 Minuten war die Vergasung abgeschlossen. Während der Motor lief, bin ich natürlich auch aus dem Wagen ausgestiegen. Ich habe gehört, dass im Inneren des Wagens sich furchtbare Szenen abgespielt haben müssen. Die Häftlinge merkten natürlich, was mit ihnen geschehen sollte, und haben entsprechend laut oder weniger laut reagiert. [...] Vom Begleitkommando wurden anschließend die Türen geöffnet, russische Zivilisten [...] mussten die Leichen aus dem Wagen zerren und in der Grube aufschichten." [2]

Er gab auch an, dass er sowohl bei Erschießungen als auch bei Tötungen durch Gas dabei war.

Anklageschrift gegen J.Wendl.jpg

Anklageschrift gegen Josef Wendl vom 12. 5. 1970 [3]

Quellen:

[1] Rennert, S. 78

[2]Rennert, S. 80. 

[3] DÖW (Hg.), „Einsatz in Maly Trostinec“, In: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hg.), Deportation und Vernichtung – Maly Trostinec, (Wien 2019).