Adolf Rübe, SS-Hauptscharführer

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Adolf Rübe

Adolf Rübe (*18. Mai 1896 in Karlsruhe, †23. Juni 1974 ebd.) war für einen Teilbereich des Minsker Ghettos zuständig und an der "Aktion 1005" im Raum Minsk beteiligt.

Rübe wuchs in Karlsruhe auf und besuchte die Volksschule bis zur 8. Klasse. Anschließend absolvierte er ab 1910 eine Lehre im Dekorationshandwerk und legte 1913 die Gesellenprüfung ab. 1914 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil: Zunächst als Soldat in einem Feldartillerieregiment und Ende 1915 an der Front. 1917 wurde er Kapitulantengefreiter und Hilfsschreiber in seinem Regiment. In einem Lazarett lernte Rübe eine jüdische Kantorstochter kennen. Er wollte sie heiraten, doch sie wies ihn ab.1 1920 trat er der Gendarmerie Lörrach bei. Hier arbeitete er zunächst im Außendienst und stieg auf der Karriereleiter rasch nach oben: 1923 wechselte Rübe zum Badischen Landespolizeiamt nach Karlsruhe, wo er 1926 zum Polizeiassistenten und 1929 zum Polizeisekretär befördert wurde. Infolge einer Restrukturierung der Behörde wurde Rübe 1933 Kriminalsekretär. Angeblich auf Drängen seiner Vorgesetzten trat er 1933 der NSDAP bei.2

Nach dem Kriegsausbruch im Jahr 1939 trat Adolf Rübe vorübergehend den Dienst bei der Kriminaldauerwache an und war von 1940 bis zu seiner Versetzung bei der Abteilung für planmäßige Verbrechensüberwachung tätig.3 Am 15. November 1942 wurde Adolf Rübe zum „Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD Weißruthenien“ in Minsk, SS-Obersturmführer Eduard Strauch, versetzt. Möglicherweise hatte Rübe zu diesem Zeitpunkt bereits Kenntnis davon, dass die Polizei im Osteinsatz an Erschießungen und Hinrichtungen beteiligt war oder auch Angst vor dem Krieg: Seine Bitte, einen anderen Beamten an seiner statt in den Osten abzuordnen, wurde jedoch abgelehnt. Mehrere auf ärztlichen Attesten basierende Gesuche, wieder aus dem Osteinsatz abgezogen zu werden, scheiterten.4

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Fotografie des Geländes des Minsker Ghettos

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Fotografie von jüdischen Menschen im Minsker Ghetto

In Minsk wurde Adolf Rübe zunächst der Abteilung V „Kriminalpolizei“ zugeteilt und führte kriminalpolizeiliche Ermittlungen gegen die Zivilbevölkerung durch. Er war federführend an der Liquidierung der Insass:innen des Ghettos Sluzk am 8. Februar 1943 beteiligt. Im März 1943 wurde Rübe der Abteilung IV B „Judenangelegenheiten“ zugeordnet, der er bis Ende des Jahres angehörte. Darüber hinaus war Adolf Rübe an der Partisanenbekämpfung beteiligt.5

Im Ghetto von Minsk agierte Adolf Rübe als „Referent“ des Lagerkommandanten, SS-Hauptsturmführer Otto Müller, und war insbesondere für das „deutsche Ghetto“ zuständig, in dem sich ab November 1941 etwa 15.000 Juden aus Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Bremen, Berlin und Wien aufhielten. Angebliche Vergehen ahndete Adolf Rübe durch Hinrichtungen auf dem Ghettofriedhof. Er war maßgeblich an der Ermordung von Patient:innen des Ghettokrankenhauses im Jahr 1943 beteiligt. Neben dem Ghetto unterlag Rübe die Aufsicht über ein SS-Arbeitslager und die in dem Lager befindlichen jüdischen Menschen.6

Nach der Auflösung des Ghettos in Minsk im November 1943 wurde Rübe beim "Sonderkommando 1005-Mitte" eingesetzt und beteiligte sich an der Exhumierung der Massengräber sowie der Verbrennung der Leichen jüdischer Menschen in Blahaǔščyna. Nach Abschluss seiner Tätigkeit kehrte Adolf Rübe 1944 nach Baden in den Polizeidienst zurück, und verbrachte das Kriegsende in Karlsruhe.7

Inhaltlich verantwortlich: Frank Wobig, Johanna Schweppe

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1 Vgl. LG Karlsruhe, Ldf. 298b, JuNSV Bd. IX. S. 7ff; Borgstedt, Rübe, in: Baden-Württembergische Biographien 3, S. 323 - 324 sowie Tel Aviv University (Hrsg): Operation 1005, S.160.
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. LG Karlsruhe, Ldf. 298b, JuNSV Bd. IX, S. 8.
4 Vgl. ebd. S. 10f.
5 Vgl. ebd. S. 8 sowie: Borgstedt, Rübe, in: Baden-Württembergische Biographien 3, S. 323-324 sowie Malyj Trostenez durch deutsche Täter, in: IBB - Internationale Bildungs- und Begegnungswerk (Hrsg.): Der Vernichtungsort Trostenez in der europäischen Erinnerung. Materialien zur internationalen Konferenz vom 21.-24. März 2013 in Minsk.
6 Vgl. LG Karlsruhe, Ldf. 298b, JuNSV Bd. IX. S. 12-15 sowie Tel Aviv University (Hrsg): Operation 1005, S.160 sowie Borgstedt, Rübe, S. 323-324.
7 Vgl. Tel Aviv University (Hrsg): Operation 1005, S.160.