Ermittlungen & Prozess
Während der Hamburger Prozesse bestritt Otto Drews fortlaufend seine aktive Beteiligung an der "Aktion 1005" in Maly Trascjanec. Im Februar 1968 wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe veruteilt, die er ab 1973 als "Freigänger" vollzog. Als er erfuhr, dass erneut gegen ihn ermittelt wurde, beging er Suizid.
Otto Drews erfuhr im März oder April 1960 aus einer Tageszeitung von Ermittlungen gegen Angehörige des "Sonderkommandos 1005" und gegen Otto Goldapp. Drews war sich bewusst, dass auch er als ehemaliger Angehöriger des Kommandos in den Fokus der Ermittlungen rücken würde.1 In einer Vernehmung durch die Oberstaatsanwaltschaft Koblenz vom 11. April 1961 spielte Drews seine Beteiligung im "Sonderkommando 1005" und in Maly Trascjanec herunter und gab nur das zu, was man ihm nachweisen konnte. So gab er an, lediglich „Abrechnungstechnisch“ über das Truppenwirtschaftslager und die Polizeikasse mit dem 4. Zug in Maly Trascjanec zu tun gehabt zu haben.2
In Bezug auf seinen Einsatz bei der "Enterdung" der Massengräber im Wald von Blahaǔščyna erklärte Drews, dass er lediglich im äußeren Bewachungsring eingesetzt worden sei und versuchte den Eindruck zu vermitteln, dass er mehr oder weniger unbeteiligt an den Vorgängen gewesen wäre. Drews, der in seiner Vernehmung die Anwesenheit Max Krahners in Maly Trascjanec und Blahaǔščyna bezeugte, räumte ein, aus „Neugier“ zu den geöffneten Massengräbern gegangen zu sein, versuchte seine Beteiligung jedoch durch den Verweis auf seine Verwaltungstätigkeiten zu relativieren. Auch sei er in Kärnten nicht im Kampfeinsatz gewesen, sondern als Rechnungsführer eingesetzt worden.3
In einer weiteren Vernehmung am 19. April 1962 verneinte Otto Drews die Kenntnis über den Befehl, die sowjetischen Arbeitskräfte des "Sonderkommandos 1005" zu erschießen. Er leugnete, bei solchen Erschießungen dabei gewesen zu sein, gab jedoch zu, dass er sich durchaus im Klaren über das Schicksal dieser Personen gewesen war. Drews beteuerte, nur ab und zu vor Ort und ansonsten mit Verwaltungsaufgaben betraut gewesen zu sein. Neben der Anwesenheit Max Krahners bestätigte er zudem, dass Arthur Harder und Otto Goldapp in Maly Trascjanec und Blahaǔščyna in führenden Positionen tätig gewesen waren.4
Aus den Hamburger Ermittlungs- und Prozessakten lassen sich keine Rückschlüsse über den weiteren Verlauf der Ermittlungen zwischen 1960 und 1967 ziehen. Drews wurde am 28. November 1967 erneut verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Hamburg-Stadt überstellt, von wo aus er bei weiteren Vernehmungen der Staatsanwaltschaft Hamburg vorgeführt wurde und einen intensiven Briefwechsel mit seiner Frau und Familienangehörigen führte.5
Von November 1967 bis Februar 1968 musste sich Otto Drews zusammen mit Max Krahner und Otto Goldapp vor dem Hamburger Landgericht wegen des Vorwurfs der Beteiligung an der Ermordung von 500 polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern des "Sonderkommandos 1005" verantworten.6 Am 9. Februar 1968 wurde Drews für seine Beteiligung an einer Tötungsaktion in Slonim, Vergasungen in Smolewitsche und Maly Trascjanec sowie an Erschießungen von mindestens drei Gefangenen in Smolewitsche7 wegen gemeinschaftlichen Mordes und Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.8 Ab 1973 war Otto Drews "Freigänger" und beging Selbstmord, als ihm eine erneute Inhaftierung drohte.9
Inhaltlich verantwortlich: Frank Wobig
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1 Vgl. StAnw Hamburg 213-12 0597-003, S. 259.
2 Vgl. ebd., S. 251.
3 Vgl. ebd., S. 252ff.
4 Vgl. ebd., S. 274f.
5 Vgl. ebd., S. 7 u. 198.
6 Vgl. ebd., S.384 sowie: Associated Press (AP): Pressemitteilung 3 SS Men guilty of killing 500 body-burners, New York 1968, 9. Februar.
7 Vgl. LG Koblenz: Lfd-Nr. 662A, JuNSV Bd.XXVII, S.122.
8 Vgl. StAnw Hamburg 213-12 0597-021. S.386 sowie: Vom Büchel, Mechthild: Der Vernichtungsort Trostenez in der europäischen Erinnerung, in: Materialien zur Internationalen Konferenz in Minsk vom 21. bis 24. März 2013. URL: https://issuu.com/pvbuechel/docs/doku_trostenez/25. [zuletzt abgerufen am 28. Oktober 2021].
9 Vgl. Altenmüller, Irene: 1968: Hamburger Gericht verurteilt SS-Täter, in: NDR.de, URL: https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/1968-Hamburger-Gericht-verurteilt-SS-Taeter,nsprozess106.html [zuletzt abgerufen am 02.02.2022].