Ermittlungen & Prozess
Max Krahner, der maßgeblich an der "Aktion 1005" in Maly Trascjanec und der Ermordung von sowjetischen Kriegsgefangenen beteiligt gewesen war, wurde im Februar 1968 zu lebenslanger Haft verurteilt. Keine zehn Jahre später wurde er begnadigt.
Am 22. Februar 1960 erließ das Amtsgericht Hamburg einen Haftbefehl gegen Max Krahner. Grundlage war der Vorwurf „vorsätzlich und mit Überlegung aus niedrigen Beweggründen grausam und heimtückisch Menschen getötet zu haben.“
Der Tatvorwurf erstreckte sich über einen Zeitraum von zwei Jahren und stand im Kontext von Krahners Tätigkeiten im "Sonderkommando 1005-Mitte". Krahner wurde angelastet, Anweisungen zur Ermordung jüdischer und sowjetischer Arbeitskräfte, die bei der "Aktion 1005" eingesetzt worden waren, erteilt sowie die Tötungen teilweise selber durchgeführt zu haben.1
Max Krahner wurde am 22. April 1960 von der Kriminalpolizei in Köln festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. In der ersten Aussage nach seiner Festnahme äußerte er sich nicht zu den Anschuldigungen.2 Vor seiner Überstellung an die Staatsanwaltschaft Hamburg verfasste Krahner einen Brief an seine Frau, in dem er sich mit den Worten verabschiedete:
"Ich werde sehr bald nach Hamburg überführt – falls ich es überstehe. Ich glaube nicht, dass wir uns je wiedersehen werden, da ich mit einer schweren Strafe rechnen muss."3
Bei seiner Einlassung vor dem leitenden Staatsanwalt beim Landgericht Hamburg am 5. Mai 1960 räumte Krahner ein, dass er von der Ermordung sowjetischer Kriegsgefangener, die zur Zwangsarbeit im "Sonderkommando 1005-Mitte" herangezogen worden waren, wusste. Ferner schilderte er, wie sie mit Gaswagen ermordet worden waren und bestätigte die Anwesenheit Paul Blobels in Maly Trascjanec an mindestens zwei Tagen.4
Von November 1967 bis Februar 1968 musste sich Max Krahner zusammen mit Otto Goldapp und Otto Drews vor dem Hamburger Landgericht wegen der Beteiligung an der Ermordung von 500 polnischen und sowjetischen Zwangsarbeiter:innen des "Sonderkommandos 1005" verantworten.5 Das Gericht sprach Krahner für die Erschießung von mindestens drei Gefangenen, die Tötung der Arbeitskräfte des "Sonderkommandos 1005" in Pinsk und Kobryn (Belarus) und Lomscha (Polen), die leitende Mitwirkung an einer Erschießung in Maly Trascajanec, die Anwesenheit bei einer Erschießung von sechs Arbeitskräften in Maly Trascajanec sowie die Tötung eines arbeitsunfähigen Gefangenen in Smolewitsche (Belarus) schuldig.6
Am 9. Februar 1968 wurde Max Krahner zu lebenslanger Haft verurteilt. 1977 begnadigt und aus der Haft entlassen, starb er 1997 im Alter von 96 Jahren.7
Inhaltlich verantwortlich: Johanna Schweppe, Frank Wobig
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1 Vgl. StAnw Hamburg 213-12 0597-003. S. 155 u. 328.
2 Vgl. ebd., S. 320; 332 u. 361.
3 Ebd. S. 438f.
4 Vgl. ebd., S. 377-380 u. 382f.
5 Vgl. Associated Press (AP): Pressemitteilung 3 SS Men guilty of killing 500 body-burners. New York 1968, 9. Februar.
6 Vgl. LG Koblenz: Lfd-Nr. 662A, JuNSV Bd.XXVII. S.120f.
7 Vgl. ebd., S.386 sowie: Hinrichs, Die Täter wirkten gleichmütig - und beinahe gekränkt, in: Welt am Sonntag. Berlin, vom 20. März 2017.