Einsatzgruppenprozess

Paul Blobel wurde im Nürnberger Einsatzgruppenprozess von 1947/48 (Fall 9 der Nürnberger Nachfolgeprozesse) wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer verbrecherischen Organisation angeklagt.

Im Detail wurde Paul Blobel vorgeworfen, verantwortlich für die Ermordung von circa 60.000 Menschen in einem Zeitraum von Juni 1941 bis Januar 1942 gewesen zu sein.1 Befragt zu den Mordaktionen an jüdischen Menschen äußerte sich Blobel wie folgt:

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SS-Standartenführer Paul Blobel

"Ich habe immer ziemlich große Exekutionskommandos eingesetzt, da ich es ablehnte, Männer einzusetzen, die Spezialisten für Genickschüsse waren. Jeder Trupp schoss etwa eine Stunde lang und wurde dann abgelöst. Die noch zu erschießenden Personen wurden in der Nähe des Erschießungsortes versammelt und von Angehörigen derjenigen Gruppen bewacht, die im Augenblick nicht an den Erschießungen teilnahmen"2 und  „[…] dass unsere Männer, die daran teilgenommen haben, mehr mit den Nerven runter waren als diejenigen, die dort erschossen werden mussten.“3

Im weiteren Verlauf der Einvernehmung schilderte Blobel den Ablauf einer Exekution:

"Von der Gesamtzahl der für die Exekution vorgesehenen Personen wurden jeweils fünfzehn Männer an den Rand des Massengrabes geführt, wo sie sich niederknien mussten, das Gesicht dem Grab zugewandt. Als die Männer für die Exekution bereit waren, gab einer meiner Führer, der für dieses Exekutionskommando verantwortlich war, den Befehl zum Schießen. Da sie am Rande des Massengrabes knieten, fielen die Opfer in der Regel sofort in das Massengrab."4

Paul Blobel plädiert im Einsatzgruppenprozess auf "Unschuldig"

Blobel plädierte auf "Unschuldig"

Zu seiner Verteidigung berief sich Blobel, der sich selber in der Rolle eines pflichtbewussten Soldaten sah, auf die Haagener Landkriegsordnung:5

"Die Exekutionen von Agenten, Partisanen, Saboteuren, verdächtigen Personen, die Spionage und Sabotage betrieben, und von solchen, die sich für das deutsche Heer nachteilig auswirkten, waren meiner Meinung nach völlig im Einklang mit der Haager Konvention."6

Auch seien unter seiner Führung durch das Sonderkommando 4a nicht 60.000 sondern lediglich 15.000 Menschen erschossen worden. Die Opfer hätten sich nach Blobels Aussage widerstandslos ihrem Schicksal gefügt.7

Angeklagte des Nürnberger Einsatzgruppenprozesses (1947)

Angeklagte des Nürnberger Einsatzgruppenprozesses 1947

Paul Blobel, der auf "Unschuldig" plädiert hatte, wurde in allen drei gegen ihn erhobenen Anklagepunkten schuldig gesprochen und am 10. April 1948 zum Tode verurteilt.

Am 7. Juni 1951 wurde Paul Blobel in der Strafanstalt Landsberg am Lech gehängt.

„Nun haben mich Disziplin und Treue an den Galgen gebracht.“

"Ich sterbe im Glauben an mein Volk. Möge sich das deutsche Volk seiner Feinde bewusst sein!"

lauten die überlieferten letzten Worte Blobels, der von Angehörigen des "Sonderkommandos 1005" als „brutaler Säufer“ charakterisiert wurde.8

Inhaltlich verantwortlich: Frank Wobig

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1 Vgl. Trials of War Criminals, S. 526 - 529.
2 Vgl. Musmanno, The Eichmann Kommandos, S. 157.
3 Trials of War Criminals, S. 526 - 529.
4 Musmanno, The Eichmann Kommandos. S. 157.
5 Vgl. Trials of War Criminals, S. 526 - 529.
6 Musmanno, The Eichmann Kommandos, S. 153.
7 Vgl. ebd.
8 Vgl. Klee, Paul Blobel, in: Das Personen Lexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945, S.53 sowie: Time, Germany, Case Closed, 18 June 1951. URL: http://content.time.com/time/magazine/article/0,9171,814963,00.html. [Abgerufen am 30. September 2021].